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KG | Übertragung sämtlicher Gesellschafteranteile auf einen Dritten
Übertragen alle Gesellschafter einer KG ihre sämtlichen Gesellschafteranteile auf einen Dritten, wird die Gesellschaft hierdurch beendet. Ihr Vermögen geht auf den Dritten im Wege der Anwachsung über. In einem solchen Fall ist das Ausscheiden der bisherigen Gesellschafter ebenso wie der Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den Dritten zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. [i]Zur Anwachsung bei einer GbR Hülsmann, NWB 12/2019 S. 807, III
Bei einer Anwachsung infolge der Vereinigung aller KG-Anteile in einer Hand geht das Vermögen auf den Erwerber als Gesamtrechtsnachfolger über. Ein Fortbestehen als Liquidationsgesellschaft kommt nicht in Betracht. Vorliegend war daher die vom Registergericht geforderte Anmeldung des Eintritts des Erwerbers nicht geboten, weil eine Gesellschaft, in die er hätte ei...