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NWB Nr. 7 vom Seite 433 Fach 2 Seite 6715

Änderungen der Abgabenordnung durch das Jahressteuergesetz 1997

von Oberamtsrat Michael Baum, Bonn

- einschließlich der Änderungen des Anwendungserlasses zur AO -

Im Rahmen des JStG 1997 wurden auch die AO, das EGAO, die FGO und die Kleinbetragsverordnung (KBV) geändert. Diese Rechtsänderungen berühren nicht nur Verfahrensvorschriften, sondern auch materielles Steuerrecht. Die FinVerw hat den Anwendungserlaß zur AO (AEAO) im Hinblick auf diese Rechtsänderungen bereits mit aktualisiert.

I. Krankenhäuser (§ 67 AO)

Durch die Verordnung zur Neuordnung des Pflegesatzrechts v. 26. 9. 1994 ist die Bundespflegesatzverordnung v. durch eine neue Bundespflegesatzverordnung ersetzt worden. In § 67 Abs. 1 AO wurde deshalb der Verweis auf die Bundespflegesatzverordnung aktualisiert.

Die Neufassung ist grds. ab dem anzuwenden (Art. 97 § 1b Abs. 2 Satz 1 EGAO). Sofern Krankenhäuser bereits mit Wirkung zum Fallpauschalen und Sonderentgelte nach § 11 Abs. 1 und 2 der neuen Bundespflegesatzverordnung angewandt haben, ist die neue Fassung des § 67 Abs. 1 AO bereits ab dem anzuwenden (Art. 97 § 1b Abs. 2 Satz 2 EGAO).

II. Zweckbetriebe (§ 68 AO)

Gemeinnützige Körperschaften unterliegen mit ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten grds. der normalen Besteuerung, d. h. insbes. der KSt und der USt. Sofern eine wirtschaftliche Tätigkeit allerdings als Zweckbetrieb nach

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