BPatG Urteil v. - 4 Ni 16/17 (EP), verb. m. 4 Ni 22/17 (EP)
Gesetze: Art II § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 IntPatÜbkG, § 69 Abs 1 EuPatÜbk, § 54 EuPatÜbk, § 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk
Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Verfahren zur Diagnose von Sepsis und sepsisähnlichen systemischen Infektionen, wobei Procalcitonin 3-116 in einer Probe aus dem Blut eines Patienten detektiert wird" – Verfahren ist auf ein Diagnostizierverfahren gerichtet und nicht auf ein Verfahren zur quantitativen Bestimmung der Konzentration von Procalcitonin 3-116 in Blut – fehlende Neuheit gegenüber vorbekannten Messungen von Procalcitonin und anderen Vorläufersubstanzen des Calcitonin zum Zweck der Diagnose von sepsisähnlichen Infektionen
Tatbestand
Die Beklagte ist Inhaberin des aus der internationalen Anmeldung, Anmeldetag 13. Oktober 1999, mit der Veröffentlichungsnummer WO 00/22439 A2 hervorgegangenen und auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents EP 2 028 493 B1 (NiK1), deutsches Aktenzeichen DE 599 15 190 (Streitpatent), mit der Bezeichnung „Procalcitonin 3-116“, für das die Priorität DE 198 47 690 vom 15. Oktober 1998 in Anspruch genommen ist und das auf der dritten Teilanmeldung der ursprünglichen Stammanmeldung EP 1 121 600 A2 beruht, welche wiederum auf die internationale Anmeldung WO 00/22439 A2 (NiK3) als Stammanmeldung zurückgeht. Das Streitpatent umfasst in der erteilten Fassung drei Patentansprüche, die sämtlich von den Klägerinnen angegriffen werden und wie folgt lauten:
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