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BMF | Haftung der Betreiber elektronischer Marktplätze
Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben seine Auffassung zur Anwendung der zum in Kraft getretenen Vorschriften zu den Aufzeichnungspflichten und Haftungsvorschriften für die Betreiber elektronischer Marktplätze dargelegt. Diese Betreiberhaftung sieht vor, dass der Betreiber eines solchen Marktplatzes für die nicht entrichtete Steuer aus der Lieferung eines Unternehmers (im Weiteren: Verkäufers) haftet, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden ist.
Es wird [i]Haftung der Betreiber von Online-Marktplätzen für auf ihrem Marktplatz begründete Lieferungen nicht beanstandet, wenn Betreiber ihren Aufzeichnungspflichten erst nachkommen, wenn die Haftungsvorschriften anwendbar werden: die Haftung tritt – vereinfacht ausgedrückt – bei weder im Inland noch in der EU oder in den Staaten des EWR niedergelassenen Verkäufern (im weiteren: Drittlan...