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NWB Nr. 33 vom Seite 2645 Fach 2 Seite 6397

Die Besteuerung von Stiftungen

von Dr. Wolfgang Boochs, Willich

Unter der Stiftung versteht man die Gründung einer eigenen juristischen Person, die einen bestimmten Zweck mit Hilfe eines eigenen Vermögens verfolgt, das diesem Zweck dauernd gewidmet ist. Der Stiftungsbegriff wird von drei wesentlichen Elementen geprägt: dem Stiftungszweck, dem Stiftungsvermögen und der Stiftungsorganisation.

Man unterscheidet zwischen der Stiftung des privaten und der des öffentlichen Rechts. Im Gegensatz zur privatrechtlichen Stiftung ist die öffentlich-rechtliche Stiftung in das System der öffentlichen Verwaltung eingegliedert und erfüllt öffentliche Aufgaben.

Es gibt kein eigentliches Stiftungssteuerrecht. Steuerrechtliche Vorschriften, die für eine Stiftung von Bedeutung sind, findet man deshalb über alle Steuergesetze verstreut. Mit dem Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz v. (BGBl I S. 2775) sollen das Engagement der Bürger und der Wirtschaft für Wissenschaft, Kunst und Kultur sowie soziale Belange verstärkt und Anreize zur Gründung von Stiftungen geschaffen werden. Dabei sind vor allem der Spendenabzug bei der GewSt für alle Spenden sowie die Möglichkeit der Verteilung von Großspenden auf bis zu acht Jahren hervorzuheben.

Der erste steuer...

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