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Telemedizin auf unionsrechtlichem Prüfstand
Der BFH legt dem EuGH mit im Wege der Vorabentscheidung weitreichende Rechtsfragen zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung medizinischer Telefonberatung zu verschiedenen Gesundheits- und Krankheitsthemen durch sogenannte „Gesundheitscoaches“ vor.
I. Leitsätze (amtlich)
1. Liegt unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen ein Steuerpflichtiger im Auftrag von Krankenkassen Versicherte zu verschiedenen Gesundheits- und Krankheitsthemen telefonisch berät, eine Tätigkeit vor, die dem Anwendungsbereich des Art. 132 Buchst. c MwStSystRL unterfällt?
2. Reicht es unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens in Bezug auf die in Frage 1 genannten Leistungen sowie für Umsätze im Rahmen von „Patientenbegleitprogrammen“ für den erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweis aus, dass die telefonischen Beratungen von „Gesundheitscoaches“ (medizinischen Fachangestellten, Krankenschwestern) durchgeführt werden und in ca. einem Drittel der Fälle ein Arzt hinzugezogen wird?
II. Sachverhalt
Die Klägerin und Revisionsklägerin betrieb im Streitzeitraum in der Rechtsform einer GmbH im Auftrag von gesetzlichen Krankenkassen ein sogenanntes Gesundheitstelefon. Hierbei wurden Versicher...