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Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen
Zwei Sportwagen – zwei Rechtsnormen – zwei Urteile – zwei Ergebnisse
Das , NWB UAAAH-03925, sowie mit Urteil v. - 2 K 116/18, NWB AAAAH-03923, über den Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten von Luxussportwagen entschieden. Während der 2. Senat im Urteil v. den Vorsteuerabzug unter Hinweis auf § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG verneinte, erachtete der 3. Senat im Urteil v. die Anschaffungskosten als angemessen i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG und die Vorsteuer in voller Höhe als abziehbar. Der nachfolgende Beitrag stellt beide Urteile gegenüber und analysiert sowie bewertet die Ergebnisse im Hinblick auf die jeweiligen Entscheidungsgründe.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Rechtsgrundlagen
1. Umsatzsteuergesetz
[i]Unternehmerische Mindestnutzung von 10 % Ein Unternehmer kann u. a. gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gilt die Lieferung eines Gegenstands, den der Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen nutzt (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG). Weiterhin sind gem. § 15 Abs. 1a UStG die Vorsteuerbeträge nicht abziehbar, die auf Aufwendungen entfallen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 EStG oder des § 12 Nr. 1 EStG gi...