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Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Handels- und Steuerbilanzen
Die wichtigsten Ansatz- und Bewertungsregeln nach Handels- und Steuerrecht bei Gewerbetreibenden
Die nachfolgenden Übersichten verschaffen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten von nach Handelsrecht und nach Steuerrecht aufzustellenden Bilanzen. Die Gemeinsamkeiten überwiegen, so dass in vielen Fällen die Handelsbilanz gleichzeitig die Bilanz ist, die der Besteuerung zugrunde zu legen ist. Wenn jedoch Unterschiede zum Tragen kommen, ist die Aufstellung einer (abweichenden) Steuerbilanz erforderlich. Das Ergebnis der laufenden Buchführung und der Abschlussbuchungen ist zunächst die Handelsbilanz. Im Falle anderweitiger steuerrechtlicher Regelungen werden i. d. R. besondere Buchungskreise für „Alle Bereiche“, „Nur Handelsrecht“ und „Nur Steuerrecht“ eingerichtet.
Für den Ansatz von Vermögensgegenständen in der Handelsbilanz ergeben sich die wichtigsten Regeln aus den §§ 246–251 HGB. Die Bewertung der anzusetzenden Vermögensgegenstände ergibt sich aus den §§ 252–256 HGB.
Grundgedanke bei der Bewertung ist die Ausprägung des Vorsichtsprinzips in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, wonach Erträge einerseits vor ihrer Entstehung durch Erlösakte nicht ausgewiesen werden dürfen (Realisationsprinzip), andererseits Verluste bereits vor Realisierung zu berück...