Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufrechnung im Konkurs gegen Vorsteuererstattungsanspruch aufgrund Sequestertätigkeit
- (BStBl 1994 II S. 83) -
I. Sachverhalt
Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde am 31. 10. 1988 das Konkursverfahren eröffnet. Für seine Tätigkeit vor Konkurseröffnung stellte der Sequester der Gemeinschuldnerin im April 1989 eine Rechnung mit gesondertem USt-Ausweis aus, die den Steuerbetrag wiederum in der USt-Voranmeldung als Vorsteueranspruch geltend machte. Das Finanzamt erklärte durch Abrechnungsbescheid die Aufrechnung mit vorkonkurslichen USt-Rückständen. Entgegen der Ansicht des Niedersächsischen FG (Urt. v. , EFG 1992 S. 698) ist der BFH der Auffassung, daß § 55 Nr. 1 KO der Aufrechnung durch das FA nicht entgegensteht.
II. Entscheidungsgründe
1. § 55 Nr. 1 KO schließt die Aufrechnung im Konkurs aus, wenn jemand vor oder nach der Eröffnung des Konkursverfahrens eine Forderung an den Gemeinschuldner erworben hat und nach der Eröffnung etwas zur Masse schuldig geworden ist. Für die Frage, wann eine Forderung erworben wurde, wie auch für die hier entscheidungserhebliche Konstellation, ob das Finanzamt den Vorsteueranspruch erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens zur Masse schuldig geworden ist, stellt der BFH nicht auf den Entstehun...BStBl II S. 639