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Die Besteuerung von Arbeitnehmern bei Dreieckssachverhalten
[i] Ausführlicher Beitrag s. Seite 185 Bei der Besteuerung von Arbeitnehmern in Dreieckssachverhalten kann durch Anwendung einer Grenzgängerregelung eine Keinmalbesteuerung des Arbeitslohns entstehen. Im Inbound-Sachverhalt zum (Az. I R 19/13) und im Outbound-Sachverhalt in der Entscheidung des (Az. 1 K 42/18 E) ist keine uni- oder bilaterale Vorschrift geeignet, die Entstehung weißer Einkünfte zu verhindern. Eine mögliche Lösung hierfür findet sich jedoch in der jüngeren deutschen Abkommenspraxis.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Der Sachverhalt und Würdigung
[i]Im Inbound-Sachverhalt sind die Vertragsstaaten an der Besteuerung gehindert, da sich die Abkommen diametral gegenüber stehenIm ging es um einen in Deutschland beschränkt Steuerpflichtigen Arbeitnehmer, der von seinem Zweitwohnsitz in Frankreich arbeitstäglich zur Tätigkeitsstätte im Inland pendelte. Außerdem war er aufgrund seiner alleinigen Wohnstätte bzw. seines Lebensmittelpunktes in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig.
Die Vermeidung der Dreifachbesteuerung durch die Abkommen führt im Ergebnis zu einer Keinmalbesteuerung. Denn Deutschland darf nach dem Arbeitsortprinzip im Verhältnis zu Österreich besteuern, während die Grenzgängerregelung im DBA Frankreich dieses Beste...