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Der Pflichtteil im Zivil- und Steuerrecht
Der Beitrag stellt die zivilrechtlichen und steuerlichen Grundsätze des Pflichtteilsrechts dar und gibt einen Überblick über die wesentlichen Grundlagen.
Zivilrechtliche Grundlagen des Pflichtteilsrechts
Allgemeines
Der Erblasser kann in seinem Testament oder Erbvertrag Personen von der Erbfolge ausschließen. In diesem Falle gewährt das Pflichtteilsrecht (gem. §§ 2303 – 2333 BGB) jedoch einem bestimmten Personenkreis eine Mindestteilhabe am Nachlass.
Ein Pflichtteilsberechtigter wird nicht Miterbe, er hat lediglich einen Geldanspruch gegen den oder die Erben.
Pflichtteilsberechtige Personen
Nach § 2303 BGB hat nicht jeder Verwandter des Erblassers hat ein Pflichtteilsrecht.
Pflichtteilsberechtigte Personen sind hiernach:
die Abkömmlinge, also Kinder, Enkelkinder etc. (§ 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB)
der Ehegatte (§ 2303 Abs. 2 Satz 1 BGB)
die Eltern (§ 2303 Abs. 2 Satz 1 BGB)
der eingetragene Lebenspartner (§ 10 Abs. 6 LPartG).
Der ledige Erblasser E hat ein Testament errichtet. In diesem hat er seine Schwester zur Alleinerbin bestimmt. Weitere Verwandte sind nur die Tochter T von E. Mit der Erbeinsetzung der Schwester hat Erblasser E seine Tochter T enterbt. Damit steht dieser ein Pflichtteilsanspruch zu (§ 2303 Abs. 1 BGB).
Der verheiratete Erblasser E hat ein Testament errichtet. In diesem hat...