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RENO Nr. 3 vom Seite 9

Erbschaftsteuer- und erbschaftsteuerrechtliches Grundwissen

Christoph Wenhardt, Steuerberater; Brühl

Im Folgenden soll – ergänzend zum Überblick auf das Erbrecht (siehe ) – ein Überblick über das Erbschaftsteuerrecht gegeben werden.

Steuerpflichtige Vorgänge

Die steuerpflichtigen Vorgänge werden in § 1 Abs. 1 ErbStG aufgeführt. Im Einzelnen sind dies:

Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz kennt eine unbeschränkte und eine beschränkte Steuerpflicht.

Unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkte Steuerpflicht ist gegeben, wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes ein Inländer ist oder auch der Erwerber.

Folge der unbeschränkten Steuerpflicht: der gesamte Vermögensanfall – unabhängig davon ob im Inland oder im Ausland belegen – unterliegt der deutschen Besteuerung.

Beispiel 1

Der in Köln wohnende Hans verstirbt und wird von seiner in Madrid lebenden Tochter Alina beerbt. Alina ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Beispiel 2

Der in Rom lebende Salvatore verstirbt und wird von seinem in Berlin lebenden Neffen Antonio beerbt. Antonio ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Beschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Zur beschränkten Steuerpflicht kommt es, we...