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RENO Nr. 3 vom Seite 2

Aus der Praxis für die Praxis: Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Teil 6

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

Für die Ansprüche, die häufig gepfändet werden (wie z. B. Lohn, Konto etc.), sind im amtlichen Formular besondere Textfelder vorgesehen. In den vorherigen Teilen dieser Reihe wurden daher schon die Ansprüche A bis F erläutert. Unter Anspruch G fallen alle übrigen möglicherweise zu pfändenden Ansprüche – welche dies sein können, zeigt Ihnen der nachfolgende Beitrag. Zum Ende dieser Beitragsreihe gehen wir zudem noch auf die Kosten eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein.

Anspruch G – an Sonstige

Das größte Freifeld im Formular stellt Anspruch G dar. Ansprüche aus Forderungsbereichen, die nicht unter Anspruch A bis F fallen, sind hier einzutragen.

Nachfolgend ein kleiner Überblick mit Formulierungshilfen, welche Ansprüche über „Anspruch G“ zu pfänden sind, sowie der Hinweis, dass es neben den genannten Ansprüchen noch eine Vielzahl anderer gibt, die ebenfalls unter Anspruch G fallen.

Der Rückzahlungsanspruch bei Nutzung des Kontos eines Dritten

Häufig lassen Schuldner ihre Zahlungen über das Konto eines Dritten laufen – meist, um sich den berechtigten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger zu entziehen. Auf das Konto des Dritten kann der Gläubiger nicht zugreifen, denn hierf...