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Künstlersozialversicherung | Abgabepflicht für den CEO
Das an einen aufgrund seiner maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Stellung als selbständig zu qualifizierenden Geschäftsführer/Gesellschafter einer GmbH gezahlte Entgelt unterliegt der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), wenn dadurch künstlerische/publizistische Leistungen abgegolten werden. Hierbei ist im Wege einer Gesamtschau unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen wie auch der tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen, ob die Leistungen nach dem KSVG der Tätigkeit das Gepräge geben. Eine maßgebliche kreative Leistung in diesem Sinne kann auch in einer der späteren Visualisierung einer Marke vorausgehenden markenstrategischen Beratung (Branding) liegen.
Der Senat meint, dass in Anbetracht der Außendarstellung und der internen Zuständigkeit und Geschäftsverteilung der GmbH ...