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Der Zinssatz bei Abzinsung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand
Die anhaltende gesamtwirtschaftliche Niedrigzinsphase hat einige neue Phänomene und Kuriositäten hervorgebracht. Dazu gehört u. a. die Frage, wie steuerlich mit „Negativzinsen“ umzugehen ist. Die Finanzverwaltung will diese neuartige Erscheinung als „eine Art Verwahr- und Einlagegebühr“ verstehen, die durch den Sparer-Pauschbetrag des § 20 Abs. 9 EStG abgedeckt sei ( BStBl 2016 I S. 85, Rz. 129a).
Beispiele für in Diskussion geratene feste Zinssätze
Daneben sind allerlei feste Zinssätze im Steuerrecht inzwischen in den Blickwinkel der verfassungsrechtlichen Diskussion geraten. Insbesondere die Vollverzinsung des § 233a AO, die einen Zinssatz für jeden Monat von „einhalb Prozent“, mithin 6 % pro Jahr, verlangt (§ 238 Abs. 1 Satz 1 AO), ist durch die Rechtsprechung des BFH unter Druck geraten. Nach anfänglichem Zögern (, BStBl 2018 II S. 255) hat der BFH in mehreren Verfahren Aussetzung der Vollziehung (AdV) gegen Zinsbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2012 gewährt (, NWB CAAAG-97782). Die Finanzverwaltung ist dem zaghaft und schweren Herzens gefolgt ( BStBl 2018 I S. 1393). D...