Anwendung von §§ 13a, 13 b ErbStG auf die Gewährung eines Quotennießbrauchsrechts an einem KG-Anteil
Leitsatz
1) Die Befreiungsvorschriften nach §§ 13a, 13 b ErbStG finden auf die Gewährung eines Quotennießbrauchsrechts an einem KG-Anteil
zur Abwicklung von Vermächtnisansprüchen, mit denen ausdrücklich keine Mitunternehmerstellung eingeräumt werden sollte, keine
Anwendung.
2) Dies gilt auch dann, wenn tatsächlich und abweichend von der Verfügung des Erblassers eine Mitunternehmerstellung zugewendet
wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2019 S. 598 Nr. 11 EFG 2019 S. 449 Nr. 6 ErbBstg 2019 S. 82 Nr. 4 ErbStB 2019 S. 127 Nr. 5 StB 2019 S. 88 Nr. 4 KAAAH-08791
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