Vorliegen einer steuerbefreiten Leistung durch Abschluss von Darlehensverträgen
Leitsatz
Es handelt sich im Streitfall um ein Finanzgeschäft i.S.d. Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL, denn bei der von der Stpfl.
gegenüber den Kapitalanlegern bzw. Gläubigern eingegangenen Verbindlichkeit handelt es sich um eine Geldverbindlichkeit gem.
§ 4 Nr. 8 Buchst. g UStG. Die erstmalige Eingehung einer Darlehensverbindlichkeit fällt in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung.
In sprachlicher Hinsicht umfasst die Übernahme einer Verbindlichkeit die Eingehung einer Verbindlichkeit.
Fundstelle(n): BB 2019 S. 342 Nr. 7 EFG 2019 S. 390 Nr. 5 StB 2019 S. 47 Nr. 3 AAAAH-08790
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