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NWB Nr. 34 vom Seite 2659 Fach 2 Seite 5877

Verfahrensregelungen für Verlustzuweisungsgesellschaften

von Oberamtsrat Michael Baum, Bonn

Für Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnliche der Steuerersparnis dienliche Modelle hat sich das Bedürfnis nach besonderen Verfahrensregelungen im Interesse der Beteiligten und der FinVerw als besonders dringlich erwiesen. Da die stl. Verhältnisse der Beteiligten hinsichtlich ihrer gemeinsamen bzw. gleichartigen Rechtsbeziehungen einheitliche Entscheidungen bei der Herabsetzung von ESt-Vorauszahlungen bzw. bei der Festsetzung der Jahressteuer erfordern, wurden die für die gesonderte Feststellung zuständigen FÄ zu besonderen Ermittlungen und Mitteilungen verpflichtet.

I. Anwendungsbereich

1. Verlustzuweisungsgesellschaften

Verlustzuweisungsgesellschaften sind solche PersGes oder GbR, an denen die Beteiligung in der Absicht erworben wird, Verluste aus einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG oder negative Einkünfte i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 4 oder des § 21 EStG zu erzielen. Die negativen Einkünfte müssen den Beteiligten stl. unmittelbar zuzurechnen sein, deshalb kann eine KapGes niemals als Verlustzuweisungsgesellschaft behandelt werden.

Gegenstand der Tätigkeit einer Verlustzuweisungsgesellschaft ist i. d. R. die Anschaffung oder Herstellung eines Anlageobjekts (z. B...

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