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Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige
(1) Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO 1977 schließt den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nicht generell aus, wenn die Ermittlungen der Steuerfahndung vor dem Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist beginnen und die Steuerfestsetzung auf den Ermittlungen der Steuerfahndung beruht. (2) Ein solches „Beruhen“ der Steuerfestsetzungen auf rechtzeitig begonnenen Ermittlungen setzt voraus, dass die Steuerfahndung vor Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist Ermittlungshandlungen vornimmt, die konkret der Überprüfung der nacherklärten Besteuerungsgrundlagen dienen.
(1) Im Urteilsfall erklärten Ehegatten mit Schreiben vom u. a. für die Streitjahre 1996 und 1997 im Rahmen einer Selbstanzeige bisher nicht versteuerte Erträge aus Vermögensanlagen einer Fou...