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Zum Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassenem Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung des FA
(1) Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass der Geschäftsführer einer GmbH im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderungen gem. § 166 AO ausgeschlossen ist, wenn er der Forderungsanmeldung des FA hätte widersprechen können, dies aber unterlassen hat. (2) Mangelnde Kenntnisse der Grundpflichten eines Geschäftsführers einer GmbH entschuldigen eine Pflichtverletzung nicht.
Der BFH hält damit an seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteile vom - VII R 25/16 NWB ZAAAG-51398, BStBl 2017 II S. 934 = Kurzinfo StuB 2017 S. 685 NWB IAAAG-55883, vom - XI R 9/16 NWB RAAAG-62862, BStBl 2018 II S. 515 = Kurzinfo StuB 2017 S. 934 NWB WAAAG-63880) fest. Da § 166 AO den Zweck verfolgt, Verfahrensabläufe insbesondere in Fällen der Haftungsinanspruchnahme zu vereinfachen, ist die Vorschrift im ...