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NWB Nr. 11 vom Seite 695

Das Insolvenzrecht im Rückblick auf das Jahr 2018

Professor Dr. Gerhard Pape

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 722Einen Schwerpunkt der insolvenzrechtlichen Entscheidungen des BGH aus dem Jahr 2018 stellen mehrere Urteile zur Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters/Sachwalters im Eröffnungsverfahren dar, dessen Befugnisse weiter geklärt worden sind. In der Mehrzahl der Entscheidungen zum Anfechtungsrecht ging es um die Anfechtung unentgeltlicher Verfügungen des Schuldners. Es ist eine klare Tendenz zur Einschränkung der Anfechtbarkeit zu erkennen. Im Übrigen standen vor allem Entscheidungen zur persönlichen Haftung des Insolvenzverwalters im Fokus des Gerichts.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Insolvenzeröffnungsverfahren

[i]Keine automatische Begründung von MasseverbindlichkeitenDer BGH hat in einem Urteil zu den Befugnissen des vorläufigen Sachwalters bei Eigenverwaltung die Rechtsprechung zum Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO, nach der im Eröffnungsverfahren nur mit ausdrücklicher Ermächtigung des Insolvenzgerichts, die der Schuldner einzuholen hat, Masseverbindlichkeiten begründet werden können, auf den Fall des vorläufigen Sachwalters nach § 270a InsO ohne Anordnung eines Schutzschirms übertragen.

Anfechtung unentgeltlicher Rechtshandlungen

Nach Ansicht des BGH ist vom Empfängerhorizont aus zu beurteilen, ob eine un...

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