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Das neue BMF-Schreiben zur Umsatzsteuerhaftung elektronischer Marktplätze
Das NWB LAAAH-06384 zu wichtigen Anwendungsfragen hinsichtlich der jüngst eingeführten Umsatzsteuerhaftung elektronischer Marktplatzbetreiber Stellung genommen. Marktplatzbetreiber und Händler gleichermaßen sollten im Einzelfall prüfen, ob sie sich auf diese Verwaltungsanweisung berufen möchten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Neue Aufzeichnungspflichten und Haftungsnormen in §§ 22f und 25e UStG
[i]Baumgartner, NWB 9/2019 S. 536Das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. (BGBl 2018 I S. 2338), vormals „JStG 2018“, hat in § 22f UStG bereichsspezifische Aufzeichnungspflichten und in § 25e UStG die Haftung von Online-Marktplatzbetreibern für nicht entrichtete Umsatzsteuerschulden ihrer Händler festgeschrieben. Die Aufzeichnungspflichten gem. § 22f UStG gelten bereits seit Jahresbeginn 2019, die Haftung der Marktplatzbetreiber greift jedoch erst zum (für Händler aus Drittstaaten) bzw. (für Händler aus dem Inland, EU- und EWR-Raum; § 27 Abs. 25 UStG).
Zentrale Aussagen des neuen BMF-Schreibens
[i]Direktverkäufe nicht erfasstDie Unternehmereigenschaft eines Händlers, welche zu einer Vorlagepflicht einer Erfassungsbescheinigung führt, beginnt nach dem neu...