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BBK Nr. 6 vom Seite 248

Der Vordruck zur Einnahmen- Überschussrechnung für 2018

Rüdiger Happe

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 277Unternehmer, die nicht bilanzieren, müssen den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG – Anlage EÜR“ zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung einreichen. Die Steuererklärungsvordrucke werden jährlich vom BMF überarbeitet und angepasst.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Überblick zu den Vordrucksarten

Für die Einnahmen-Überschussrechnung stehen folgende Formulare zur Verfügung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
[i]Allgemeine Formulare Anlage EÜR
Die Anlage EÜR dient der Gewinnermittlung und als Hauptvordruck. Für jeden Betrieb ist eine separate Anlage EÜR zu erstellen. Der Hauptvordruck hat für die Steuererklärung 2018 nur unwesentliche Änderungen erfahren.
Anlage AVEÜR
In der Anlage AVEÜR ist insbesondere die Erläuterung der Beträge der Absetzung für Abnutzung für das Anlagevermögen vorzunehmen, die als Summe in den Hauptvordruck zu übertragen sind.
Für Personengesellschaften sind nur die Wirtschaftsgüter aufzuführen, die im Eigentum der Gesamthand stehen.
Anlage SZ
Die neue Anlage SZ ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2018 die Anlage SZE. Mit der Anlage SZ werden die nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen ermittelt. Sie ist der ...

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