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Der Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung für 2018
Ausfülltipps und Checkliste für die Buchführung
Auch für [i]Gunsenheimer, Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 15. Aufl. 2019 den Veranlagungszeitraum 2018 hat das BMF die Vordrucke zur Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) überarbeitet und im Oktober 2018 bekannt gegeben. Während an der Mehrzahl der Formulare nur geringe Änderungen vorgenommen wurden, wurde die Anlage SZE durch die neue Anlage SZ ersetzt. Aber auch Einnahmen-Überschussrechner, die Fonds im Betriebsvermögen halten, müssen Änderungen beachten. Der Beitrag beschäftigt sich mit den aktuellen Formularen und hilft beim Ausfüllen der Vordrucke. Die Checkliste am Ende des Beitrags dient dazu, schon die Erstellung der notwendigen Aufzeichnungen zu erleichtern.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Rechtliche Grundlagen
1. Inhaltliche und technische Anforderungen
Unternehmer, die [i]Happe, Einnahmen-Überschussrechnung, infoCenter NWB JAAAB-14429 nicht verpflichtet sind, eine Bilanz zu erstellen, oder die nicht freiwillig bilanzieren, können ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung) ermitteln. In diesem Fall müssen sie zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung eine Anlage EÜR sowie ggf. weitere Vordrucke zur Ergänzung ausfüllen. Für jeden Betrieb ist eine separate Einnahmen-Überschussrechnung zu erstellen.
Die [i]Pflicht zur elektronischen Übermittlung Formulare sind nach § 60 Abs. 4 EStDV ...