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Übertragung einer § 6b-Rücklage auf einen anderen Betrieb
Eine Rücklage nach § 6b EStG bzw. § 6c EStG darf auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen erst in dem Wirtschaftsjahr übertragen werden, in dem das Reinvestitionswirtschaftsgut in dem anderen Betrieb angeschafft oder hergestellt worden ist. Eine vorherige Übertragung der Rücklage ist nicht zulässig.
Bedeutung hat dies, wenn einer der Betriebe vor der Reinvestition veräußert wird: Denn dann scheidet eine Reinvestition aus, weil es sich nicht mehr um den Betrieb desselben Steuerpflichtigen handelt.
[i]Keine Übertragung vor der Reinvestition A ist Inhaber des X-Betriebs und erzielt dort im Jahr 01 einen Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks. Er bildet hierfür eine Rücklage nach § 6b EStG. Außerdem ist A Mitunternehmer bei der Y-KG und will dort in seinem Sonderbetriebsvermögen ein Gebäude errichten...