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Haftpflichtversicherung | Deckungsumfang für Treuhandtätigkeit
Die nach den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-RSW) versicherte Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist von dessen nicht versicherten Tätigkeiten nach Maßgabe des Schwerpunkts des erteilten Auftrags abzugrenzen und nicht danach, ob der (behauptete) Fehler bei einer einzelnen, dem Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit zuzurechnenden Tätigkeit unterlaufen ist.
Im Streitfall ging es um die Einordnung einer Tätigkeit als Treuhänder eines Rechtsanwalts im Rahmen einer Kapitalanlage. Das OLG München hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage, wie – bei Vereinbarung von Musterbedingungen entsprechenden Versicherungsbedingungen – versicherte anwaltliche Tätigkeiten von sonstigen nicht ...