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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug und Margenbesteuerung bei Kaffeefahrten
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) § 25 Abs. 4 Satz 1 UStG steht dem Vorsteuerabzug bei unentgeltlich erbrachten Reiseleistungen nicht entgegen. (2) Das Vorsteuerabzugsverbot aufgrund der Verletzung einkommensteuerrechtlicher Aufzeichnungspflichten bei Geschenken gem. § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG in seiner bis geltenden Fassung war wegen Verstoßes gegen Art. 17 Abs. 2 und 6 der 6. EG-Richtlinie unionsrechtswidrig (Fortführung des , BStBl 2004 II S. 1090).
Die Klägerin veranstaltete in den [i]Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen NWB VAAAE-51939 Streitjahren 1997 bis 1999 für die Teilnehmer kostenlos bzw. für geringes Entgelt Busreisen (sog. S. 620Kaffeefahrten), deren Ziel es war, als „Kurpaket“ bezeichnete Ampullen und Kapseln zu verkaufen. Die Umsätze daraus unterwarf sie dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 33 der Anlage (aktuell Anlage 2) zum UStG. Streitpunk...