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Umsatzsteuer | Beratungsleistungen einer Verbraucherzentrale – Steuerschuld nach § 14c UStG und Feststellungsklage
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG entsteht auch bei einer Rechnungserteilung an Nichtunternehmer. (2) Im Rechtsstreit über die Anwendung einer Steuersatzermäßigung ergibt sich die Zulässigkeit einer Feststellungsklage nicht daraus, dass der Steuerpflichtige für die streitige Leistung eine Rechnung mit einem höheren Steuerausweis erteilt hat und die Anfechtungsklage dann aufgrund einer nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG bestehenden Steuerschuld unbegründet ist. [i]Ebber, Steuersatz, infoCenter NWB MAAAB-14454
Bei dem Kläger handelt es sich um einen dem Verbraucherschutz dienenden gemeinnützigen Verein, der für entgeltliche Verbraucherberatungen den ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG begehrte, jedoch den Leistungsempfängern Rechnungen mit offenem Ausweis der sich bei Anwendung des Regelsteu...