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BFuP Nr. 1 vom Seite 80

Ibi fas ubi proxima merces? – Zur bilanz-(steuer-)rechtlichen Qualifikation sog. Auftragserlangungskosten und deren strafrechtlicher Ahndung

Dipl.-Kfm. Dr. Peter Küting, Ruhr-Universität Bochum

Schmiergeldzahlungen gelten in der Unternehmenspraxis (nach wie vor) als geeignetes Instrument, um überhaupt erst Aufträge zu erlangen. Vorliegender Beitrag adressiert die Frage, wie solche „nützlichen” Abgaben handels(HGB/IFRS) wie steuerbilanziell (EStG) zu würdigen sind. Dass eine solche Betrachtung zugleich eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gebietet, liegt darin begründet, dass Handlungen, die den Straftatbestand der Bestechung erfüllen, mitunter auch (mittelbar) steuerstrafrechtliche Relevanz entfalten. Abseits dessen zeigt sich, dass eine Zurechnung solch fraudulenter Zahlungen zu den Auftrags-/Herstellungskosten nicht nur angesichts der mehr als fragwürdigen Werthaltigkeit ausgeschlossen ist; auch mangelt es – und zwar normenübergreifend – regelmäßig an einem für eine (potenzielle) Aktivierung erforderlichen eindeutigen (Final-) Zusammenhang zwischen Bestechungszahlung einerseits und dem konkreten Auftrag andererseits.

1 Problemstellung

Bereits das Reichsgericht stellte in seiner Entscheidung vom fest: „Nach der Lebenserfahrung ist es die Regel, der ‚typische’ Geschehensverlauf, daß heimliche Zuwendungen an Angestell...

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Ibi fas ubi proxima merces? – Zur bilanz-(steuer-)rechtlichen Qualifikation sog. Auftragserlangungskosten und deren strafrechtlicher Ahndung

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