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NWB-EV Nr. 3 vom Seite 105

Praxishinweise zum Datenschutz in Nachlasssachen

Was muss der Mandatsträger bei der Rausgabe von Unterlagen an die Erben beachten?

Christian Weiß

Seit dem ist die DSGVO vollends in Kraft. Dieses „neue“ Datenschutzrecht zeitigt in nahezu allen Lebensbereichen umfassende Wirkung, und zwar auch in Nachlasssachen. Denn heutzutage ist auch kaum ein Nachlass ohne personenbezogene Daten vorstellbar. Der „digitale Nachlass“ ist eines der aktuellen Schlagwörter in dem Zusammenhang. Nun treffen also Erb- und Datenschutzrecht aufeinander. Für den als Nachlasspfleger, -verwalter, Testamentsvollstrecker oder in einem ähnlichen Mandat tätigen Steuerberater bedarf es jedoch einer vor allem praktikablen Lösung, ggf. unter Auslegung (neuer) datenschutzrechtlicher Postulate.

Kernaussagen
  • Sowohl im Nachlassverfahren an sich, als auch insbesondere in der Kanzlei eines in Nachlasssachen tätigen Steuerberaters spielt der Datenschutz bereits heute und auch in Zukunft definitiv eine Rolle. Hier ist zum einen die datenschutzrechtliche Situation im Nachlass selbst zu nennen sowie beispielsweise die Verwertung von EDV aus dem Nachlass wie Smartphones, Tablets etc. z. B. durch den Nachlassverwalter. Zum anderen sind insbesondere der „Stand der Technik“, aber auch Informationspflichten nach Art. 12 ff. DSGVO zu ...

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