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Linking Rules/Korrespondenzregeln
I. Begriff
Eine Linking Rule (Korrespondenzregel) ist im Steuerrecht eine Vorschrift, die die nationale Besteuerung auf Ebene eines Steuerpflichtigen von der steuerrechtlichen Behandlung in einem weiteren Staat bzw. durch einen anderen Fiskus oder sogar auf Ebene eines anderen Rechtssubjekts abhängig macht.
II. Hintergrund der wachsenden Verbreitung von Linking Rules
Im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD wurde in Aktionspunkt 2 ein umfangreicher Anwendungsbereich für Linking Rules festgelegt, wonach bestimmte Situationen des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs ohne korrespondierende Besteuerung der Einnahmen (sog. D/NI-Ergebnis) oder des doppelten steuerlichen Betriebsausgabenabzugs (sog. DD-Ergebnis) vermieden werden sollen. Ursächlich können hierfür u. a. sog. hybride Gesellschaften und/oder hybride Dividenden sein.
Hierzu soll als sog. Primary Rule der Betriebsausgabenabzug in bestimmten Situationen untersagt werden, wenn im anderen beteiligten Staat entweder keine Besteuerung (beim D/NI-Ergebnis) oder ebenfalls ein Betriebsausgabenabzug (beim DD-Ergebnis) vorgenommen wird. Sofern diese vorrangige Regel nicht zur Anwendung kommt, soll als sog. Defensive Rule grds. der andere beteiligte St...