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Multilaterales Instrument (MLI)
I. Begriff
Durch das MLI soll international eine große Anzahl von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) „uno acto“ um bestimmte Maßnahmen zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und -verlagerung ergänzt werden.
II. Hintergrund
Im Rahmen des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Projekts der OECD wurde in 15 Aktionspunkten eine Vielzahl von Maßnahmen präsentiert, die steuerliche Gewinnverkürzung und -verlagerung in Zukunft eindämmen sollen. Zur konkreten Umsetzung dieser Maßnahmen stand bei Aktionspunkt 15 die Entwicklung des MLI zur Modifizierung der in aller Regel bilateralen DBA im Vordergrund.
Die ersten 68 Signatarstaaten haben das MLI am unterzeichnet. Das MLI deckt dabei bestimmte Vorhaben aus anderen BEPS-Aktionspunkten ab, insbesondere aus Punkt 2 (hybride Gestaltungen), den Punkten 6 (Abkommensmissbrauch) und 7 (Umgehung des Betriebsstättenstatus) sowie aus Punkt 14 (Verbesserung der Streitbeilegung und Schiedsverfahren). Details zum MLI wurden durch die OECD in einem sog. Explanatory Statement festgelegt.
III. Rechtsnatur und Wirkungsweise
Das MLI ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Für die ersten fünf Signatarstaaten, die eine Ratifizierungs-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde bei der OECD hinterlegt...