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Lexikon - Stand: 01.03.2025

Isolierende Betrachtungsweise

Christiane Anger

I. Begriff

Nach der abschließenden Aufzählung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte in § 49 Abs. 1 EStG statuiert dessen Absatz 2, dass im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht bleiben, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte im Sinne des Absatzes 1 nicht angenommen werden könnten. Anders ausgedrückt kommt es für die Beurteilung, ob beschränkt steuerpflichtige Einkünfte vorliegen, allein und „isoliert betrachtet“ auf den im Inland verwirklichten Sachverhalt an. Im Ausland gegebene Umstände bleiben außer Betracht, wenn sie dazu führen würden, dass eine beschränkte Steuerpflicht zu verneinen wäre. Der inländische Sachverhalt geht also vor bei der Bestimmung der Einkunftsart nach § 49 Abs. 1 EStG.

II. Anwendungsbereich

Beispiel 1 zu Dividenden/gewerblichen Einkünften: Eine inländische Kapitalgesellschaft zahlt eine Dividende an einen im Ausland ansässigen, dort gewerblich tätigen Steuerpflichtigen, der keine Betriebsstätte im Inland unterhält. Da die Kapitalgesellschaft inländischer Schuldner ist, liegen beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG) vor.

Der im Ausland verwirklichte Sachverhalt – sprich die gewerbliche Tätigkeit, die an sich zu einer Umqualifizierung in gew...

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