Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Qualifikationskonflikte
I. Begrifflichkeiten
Qualifikationskonflikte können sich im Rahmen der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ergeben. Art. 3 Abs. 2 OECD-MA 2017 sieht vor, dass die Vertragsstaaten nicht im DBA definierte Begriffe nach ihrem nationalen Recht auslegen können, sofern keine Auslegung dieser Begriffe auf Basis des Abkommens geboten ist. Diese Definition nach nationalem Steuerrecht kann zu Diskrepanzen, sprich zu Qualifikationskonflikten, führen. Ein Qualifikationskonflikt liegt also vor, wenn zwei Staaten ein Rechtssubjekt oder einen Sachverhalt nach ihrem jeweiligen nationalen Steuerrecht unterschiedlich einordnen und dies für den Steuerpflichtigen entweder zu einer doppelten Besteuerung (sog. positiver Qualifikationskonflikt) führt oder dazu, dass eine Besteuerung völlig unterbleibt (sog. negativer Qualifikationskonflikt).
Beim subjektiven Qualifikationskonflikt sind sich die Staaten uneinig, welche Person – also welches Rechtssubjekt – besteuert werden soll. Die unterschiedliche Beurteilung von Gesellschaften als steuerlich transparent oder intransparent ist ein klassischer Fall für einen solchen Subjektqualifikationskonflikt. Dagegen bezieht sich ein objektiver Qualifikationskonflikt auf die abweichend...