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Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU
I. Hintergrund
Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA) hat seinen Ursprung im negativen Volksentscheid von 1992 über den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die abkommensbasierte Verflechtung der Schweiz mit der EU besteht aus verschiedenen sektoralen Abkommen und wurde mit den Vertragswerken der sog. Bilateralen I und II von 1999 und 2004 ausgebaut. Diese Abkommen sind die Grundlage für einen weitgehenden gegenseitigen Marktzugang und eine enge Kooperation in vielen Bereichen. Die Ende 1994 aufgenommenen Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz führten am zum Erfolg, indem sieben sektorale Abkommen zu Freizügigkeit, technischen Handelshemmnissen, öffentlichen Aufträgen, Landwirtschaft, Land- und Luftverkehr sowie Forschung abgeschlossen werden konnten.
Für die EU war es im Hinblick auf die Bilateralen I und II zentral, dass diese die Personenfreizügigkeit einschließen und parallel verhandelt wurden. Mithin wurde das FZA als eines der sieben bilateralen Abkommen in den Verhandlungsprozess integriert. Gemeinsam mit dem Freihandelsabkommen von 1972 bildet diese das Kernstück des bilate...