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Zwischengesellschaft
I. Hintergrund
Die Nutzung des internationalen Steuergefälles ist für im Inland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche oder juristische Personen nicht ohne Weiteres möglich. Aufgrund des geltenden Welteinkommensprinzips bedarf es grds. der Ausgrenzung aus der (deutschen) unbeschränkten Steuerpflicht. Hierbei stellt die Nutzung einer in einem niedrig besteuernden Staat belegenen Kapitalgesellschaft ein wesentliches steuerplanerisches Instrument zur Nutzung des internationalen Steuersatzgefälles dar.
Zentral ist hierbei die Wirkung des Trennungsprinzips, wonach sowohl Kapitalgesellschaften als auch ihre Anteilseigner als eigenständige Rechts- und Steuersubjekte angesehen werden. Durch die Errichtung einer Kapitalgesellschaft mit Ansässigkeit in einem Niedrigsteuerland können aufgrund der Abschirmwirkung die auf Ebene der Kapitalgesellschaft angefallenen Gewinne von der inländischen Besteuerung so lange abgeschirmt werden, bis eine Ausschüttung an die inländischen Anteilseigner erfolgt. In steuerlicher Hinsicht entfaltet die ausländische Körperschaft damit eine Abschirmwirkung vor der höheren inländischen Besteuerung. Somit hat der inländische Fisku...