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Holdinggesellschaften
I. Begriffsbestimmungen und Ausgestaltungsformen
Holdinggesellschaften (auch Dachgesellschaften) stellen ein verbreitetes Gestaltungsinstrument zur Strukturierung von Konzernunternehmungen dar. Hierbei ist unter einer Holding ein Unternehmen zu verstehen, dessen Hauptzweck darin besteht, dauerhaft Anteile an anderen Unternehmen zu halten und diese zu verwalten.
Mithin stellt eine Holding keine eigene Rechtsform, sondern vielmehr eine besondere Form der Organisation der Konzernstruktur dar. Eine Holding-Organisation besteht aus mindestens zwei Ebenen, einer Muttergesellschaft, der eigentlichen Holding, sowie einer oder mehrerer rechtlich selbständigen Tochterunternehmen, an denen die Holdinggesellschaft eine Beteiligung hält. Als Holdinggesellschaften können sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften agieren.
Die Funktion der Holding besteht regelmäßig in Verwaltungs-, Finanzierungs- sowie Führungsfunktionen. Eine „aktive“ Geschäftstätigkeit wird durch die Holding üblicherweise nicht ausgeübt. Diese werden vielmehr durch die von der Holding gehaltenen Tochtergesellschaften wahrgenommen.
Eine Typisierung von Holdinggesellschaften kann ...