Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wohnsitz
I. Generelle Bedeutung insbesondere im Steuerrecht
Der Wohnsitz ist ein zentraler rechtlicher Anknüpfungspunkt, der auch außerhalb des Steuerrechts – auf unterschiedliche Weise – definiert wird (vgl. z. B. die §§ 7 ff. BGB und § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I).
Im (nationalen) Steuerrecht ist der (inländische) Wohnsitz – neben dem gewöhnlichen Aufenthalt – vor allem wesentlich zur Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht einer natürlichen Person (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG) sowie als Anknüpfungspunkt weiterer steuerlicher Pflichten, etwa jener zum Einbehalt von Lohnsteuer als inländischer Arbeitgeber i. S. des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.
Obgleich zunächst auf das deutsche Recht beschränkt, zeigt sich hierin auch bereits die außensteuerrechtliche Bedeutung, z. B. bei Begründung eines (Zweit-)Wohnsitzes in Deutschland durch einen Ausländer, der dadurch inländischen Steuerverpflichtungen unterfällt. Dem Wohnsitz kommt zudem dadurch abkommensrechtliche Bedeutung zu, dass er in Art. 4 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA – bei der dortigen Aufzählung an erster Stelle genannt – als eines der Merkmale aufgeführt wird, das zur Ansässigkeit einer natürlichen Person in einem der Vertragsstaaten führen kann (s. dazu nachfolgend unter III).
II. Begriff des Wohnsitzes im deutschen nationalen Steuerrecht (§ 8 AO)
Für das deutsche Steuerrecht ...