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Verständigungsverfahren
Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe 20/2014, in der er veröffentlicht worden ist.
I. Allgemeines und Rechtsgrundlagen
Internationale Verständigungsverfahren in Steuersachen sind zwischenstaatliche Verfahren zur übereinstimmenden Anwendung von DBA. Rechtsgrundlage sind die Verständigungsklauseln in den DBA (vgl. Art. 25 OECD-MA). Sie sehen i. d. R. vor, dass
Verständigungsverfahren einzelfallbezogen eröffnet werden können, wenn eine Person darlegt, dass Maßnahmen eines Vertragsstaates oder beider Vertragsstaaten für sie zu einer dem DBA nicht entsprechenden Besteuerung bereits geführt haben oder künftig führen werden und dem durch Maßnahmen des betreffenden Staates nicht abgeholfen werden kann (Verständigungsverfahren im engeren Sinn – vgl. Art. 25 Abs. 1 OECD-MA);
Verständigungsverfahren allgemein eröffnet werden können, um einvernehmlich Schwierigkeiten oder Zweifel zu beseitigen, die bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens entstehen. Hierzu kann auch ein Einzelfall Anlass bieten (Konsultationsverfahren – vgl. Art. 25 Abs. 3 OECD-MA);
Verständigungsverfahren auch über vertragli...