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Rückfallklauseln
I. Begriff der Rückfallklausel
Unter Rückfall- bzw. Subjekt-to-tax-Klauseln werden Vorschriften in Doppelbesteuerungsabkommen und im nationalen Recht verstanden, nach denen eine abkommensrechtliche Freistellung ausländischer Einkünfte nur dann erfolgen muss, wenn diese Einkünfte im Ausland tatsächlich einer Besteuerung unterliegen. Motiv für die Vereinbarung von Rückfallklauseln ist die Verhinderung von doppelten Nichtbesteuerungen (und also weißen Einkünften).
II. Rückfallklauseln in DBA
1. Adressat und Standort einer Rückfallklausel
Im Regelfall beziehen sich Rückfallklauseln auf den Ansässigkeitsstaat, d. h. die Freistellung in diesem Staat wird von der Besteuerung der betreffenden Einkünfte im Quellenstaat abhängig gemacht. Im Hinblick auf ihren Standort unterscheidet man Rückfallklauseln in den Verteilungsartikeln (z. B. Art. 15 Abs. 4 DBA Österreich) und Rückfallklauseln in den Methodenartikeln (z. B. Art. 22 Abs. 2 Buchst. a DBA Spanien).
Selten ist der Quellenstaat Adressat einer Rückfallklausel. Danach hat der Quellenstaat Einkünfte nur freizustellen, wenn die Einkünfte im Ansässigkeitsstaat tatsächlich der Besteuerung unterliegen (z. B. Art. 15 Abs. 2 Buchst. d DBA Singapur).
2. Einordnung von Einkünfte-Herkunftsbestimmungen
Einige DBA enthalten im Method...