Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Treaty Override
I. Begriff des Treaty Override
Mit dem Begriff des Treaty Override werden im internationalen Steuerrecht Rechtsetzungsakte eines Vertragsstaates bezeichnet, die im Widerspruch zu Vereinbarungen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) stehen. In Anlehnung an Gosch wird zwischen einem Treaty Override zur Missbrauchsvermeidung (z. B. § 20 Abs. 2 AStG und § 50d Abs. 3 EStG), zur Verhinderung der Keinmalbesteuerung (z. B. § 50d Abs. 8 und 9 EStG) und zur Sicherstellung von Besteuerungssubstrat (z. B. § 17 Abs. 5 EStG, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG) unterschieden.
Ob tatsächlich in all diesen Fällen ein Treaty Override angenommen werden kann, ist allerdings umstritten. Insbesondere von Vertretern der Finanzverwaltung wird dies in folgenden Konstellationen verneint:
Das Gesetz dient der Missbrauchsvermeidung;
das Gesetz korrigiert ein Urteil, das der unbestrittenen Auslegung des DBA durch die Vertragsparteien widerspricht;
die gesetzliche Änderung entspricht dem Geist und dem Sinn des DBA;
das DBA enthält einen Verdrängungsvorbehalt (z. B. saving clause im DBA USA).
II. Möglichkeit und Voraussetzungen des Treaty Override
Die Möglichkeit eines Treaty Override wird allgemein bejaht. Da ein DBA (nur) den Rang eines einfachen Gesetzes hat, ist es möglich, seinen Inhalt durch ein spezielleres oder späteres Geset...