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Online-Nachricht - Freitag, 22.02.2019

Umsatzsteuer | Haftung beim Handel mit Waren im Internet (BMF)

Das BMF hat sein Schreiben zur Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet ergänzt ().

Das BMF ergänzt sein Schreiben v. wie folgt:

Bis zum wird es nicht beanstandet, wenn dem Betreiber eines elektronischen Marktplatzes anstelle der Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG für die in § 22f Abs. 1 Satz 4 UStG genannten Unternehmer der beim zuständigen Finanzamt bis zum gestellte Antrag auf Erteilung der o. g. Bescheinigung (in elektronischem Format oder als Abdruck) vorliegt.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
DAAAH-08228