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Track 02 | Kapitaleinkünfte: Vorabpauschale bei Anlagen in Investmentfonds
Wer Anteile an einem Investmentfonds besitzt, muss für 2018 eine Vorabpauschale von 0,609 % versteuern, falls der Wert des Investmentanteils bis zum Jahresende mindestens um diesen Betrag gestiegen ist. Die tatsächlichen Ausschüttungen mindern die Vorabpauschale, ggf. bis auf null. Bei einem Wert am Anfang des Jahres 2019 von 100 € fallen daher 0,61 € Vorabpauschale an. Die Vorabpauschale für die Wertentwicklung 2018 gilt erst am als zugeflossen.
Die Vorabpauschale bei Anlagen in Investmentfonds ist heute unser erstes Thema. – Sicherlich hat auch bei Ihnen zum Jahresanfang die Besteuerung von Fonds für einige Nachfragen in Ihrer Praxis gesorgt. Viele Anleger sind verunsichert. Eine aktuelle Information des Bundesfinanzministeriums zum neuen Investmentsteuergesetz nehmen wir zum Anlass, die Zusammenhänge zu erläutern.
Anleger müssen die Ausschüttungen eines Investmentfonds versteuern. In vielen Fällen schütten Investmentfonds jedoch wenig oder gar nichts aus, weil die Erträge wieder angelegt – also thesauriert – werden. Damit eine Anlage über einen Investmentfonds nicht besser gestellt ist als die direkte Geldanlage, gibt es die Vorabpauschale. Nicht zuletzt sol...