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Klageerweiterung nach Ablauf der Klagefrist
Konsequenzen aus dem Beschluß des Großen Senats des (BStBl 1990 II S. 327)
I. Bedeutung
Das Steuerrecht ist kompliziert und unsystematisch; die besteuerten Lebenssachverhalte sind komplex. Fast jeder Steuerbürger und Berater hat sich deshalb wohl schon öfter darüber geärgert, steuermindernde Umstände übersehen zu haben und diese nach Ablauf der Rechtsbehelfsfristen nicht mehr geltend machen zu können. Aber gerade auch bei laufendem Klageverfahren führt die weitere Beschäftigung mit dem angefochtenen Steuerbescheid nicht selten zu der Erkenntnis, daß bisher unstreitige Punkte ebenfalls fehlerhaft zu Lasten des Klägers behandelt sind oder daß an bestimmte steuermindernde Faktoren bisher überhaupt nicht gedacht war. Einen Ansporn zu solchen Überlegungen kann ein Kläger insbesondere empfinden, wenn ihm bedeutet wird, das Gericht könne nach dem im Steuerprozeß geltenden Begriff des Streitgegenstandes den vom Kläger gerügten Fehler zu seinen Lasten mit einem entdeckten Fehler zu seinen Gunsten im Rahmen des Klageantrags kompensieren.
Vor allem aber möchte ein Kläger noch geltend machen können, daß sich nach neuen Verwaltungsvorschriften oder inzwi...