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Sonderfragen der Realteilung im Jahre 2019
Erneute Änderung der Verwaltungsauffassung im
Das tritt in die Fußstapfen des Schreibens vom : Nach einer fast auf den Tag genau zweijährigen Wartezeit hat sich die Finanzverwaltung endlich dazu aufraffen können, die in der jüngeren Vergangenheit zur (steuerneutralen) Realteilung ergangene BFH-Rechtsprechung anzuerkennen und in einem hierzu geänderten BMF-Schreiben zu übernehmen. Prinzipiell neu sind die Abgrenzung des Begriffs der sog. echten von der unechten Realteilung, die Formulierung des Gegenstands der Realteilung und die Definition der begünstigten Realteilung. Trotz der zu begrüßenden Berichtigung bleiben weiterhin diverse Punkte offen. Im Fokus stehen insbesondere zwei grundlegende Fragestellungen. Diese wurden bereits in drei früheren Beiträgen ausführlich beleuchtet. Der nachfolgende Beitrag greift diese Sonderfragen erneut auf und verdeutlicht, inwieweit das neue BMF-Schreiben zu deren Beantwortung beiträgt beziehungsweise wo gegebenenfalls noch (erheblicher) Nachbesserungsbedarf besteht.
Inwiefern trägt das neue dazu bei, dass der Realteilung...