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Anforderungen an den Nachweis einer Berufskrankheit im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung
[i] Meier, Unfallversicherung, infoCenter NWB RAAAB-13236 Hinterbliebene haben Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sterbegeld, Hinterbliebenenrenten usw.), wenn der Tod des Versicherten infolge eines Versicherungsfalls eingetreten ist (§ 63 Abs. 1 Satz 2 SGB VII).
[i]Berufskrankheiten sind VersicherungsfälleBerufskrankheiten (BK) sind Versicherungsfälle (§ 7 Abs. 1 SGB VII). Die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewiesen sein. Ursächlich sind nur die Bedingungen, die unter Abwägung ihres verschiedenen Werts wegen der besonderen Bedeutung für den Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben. Dabei muss der Ursachenzusammenhang hinreichend wahrscheinlich sein, was unter Zugrundelegung der herrschenden arbeitsmedizinischen Lehrauffassung zu beurteilen ist und erst dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel an einer anderen Verursachung ausscheiden.
[i]LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 27.11.2018 - L 15 538/16 NWB IAAAH-06855, rkr. Bei dem Versicherten V wurde eine kumulative Asbestfaserstaubdosis von 0,7 Faserjahren bezogen auf die Beschäftigungszeiten von April 1957–Deze...