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Einkommensteuer: Gesellschaftereinlage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung
Leitsätze
Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rspr. zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten i. R. des § 17 EStG entfallen.
Aufwendungen des Gesellschafters aus einer Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme führen zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung.
Sachverhalt
Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr (2010) vom FA
zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger war seit 2003 neben
seinen drei Brüdern (L, D und F) mit einem Anteil von je 12.782,30 €
(25.000 DM) an der von seinem Vater im Jahr 1989 gegründeten A-GmbH beteiligt.
Zudem waren der Kläger und sein Bruder D als Geschäftsführer bestellt. Das
Stammkapital der A-GmbH betrug 51.640,48 €. Der Vater des Klägers war
zunächst noch mit einem Anteil von 511,28 € (1.000 DM) an der GmbH
beteiligt. Nach dem Tod des Vaters im Jahr 2004 ging dessen Anteil auf die
Mutter des Klägers über.
Bereits im Jahr 1999 hatte...