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Unionsrechtliche Steuerbefreiung für Surf- und Segelkurse?
Das FG Hamburg hat dem EuGH mit verschiedene Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens ist die Anwendung der unionsrechtlichen Steuerbefreiungen für Schul- und Hochschulunterricht sowie für eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundenen Leistungen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, i, j und m MwStSystRL auf Surf- und Segelkurse einer in der Rechtsform des Einzelunternehmens betriebenen Surf- und Segelschule.
I. Vorlagefragen
1. Umfasst der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts in Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL auch Surf- und Segelunterricht? Ist es ausreichend, wenn ein solcher Unterricht in mindestens einer Schule oder Hochschule des Mitgliedstaats angeboten wird?
2. Ist es für die Annahme eines Schul- oder Hochschulunterrichts i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL erforderlich, dass der Unterricht in die Benotung eingeht, oder ist es ausreichend, wenn der Surf- oder Segelkurs im Rahmen einer Veranstaltung der Schule oder Hochschule erfolgt, etwa einer Klassenreise?
3. Kann sich die Anerkennung einer Surf- und Segelschule als Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL aus den Regelungen des Schul- oder Hochschulrechts ergeben, wonach auch externe Surf- oder Segelkurse Teil des Sportunterricht...