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Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung
Das Risiko der Rückkehr in die Steuerehrlichkeit
Am hat der Gesetzgeber das „Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“ beschlossen, das am in Kraft trat. Mit diesem Gesetz wurde die strafrechtliche Vermögensabschöpfung umfassend reformiert. Wie das Gesetz in der Praxis, insbesondere in Fällen der Steuerhinterziehung und auch in Selbstanzeigemandaten, umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Soweit ersichtlich, gibt es noch keine obergerichtliche Rechtsprechung hierzu (zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsvorschrift: 5 OLG 15 Ss 539/17, BeckRS 2018, 15980; siehe auch NWB FAAAG-75113; NWB JAAAG-91394). Die Erfahrungen in der Praxis und die Auffassung der Vertreter der Finanzverwaltung und Strafverfolgungsbehörden lassen jedoch befürchten, dass mit erheblichen Rechtsunsicherheiten – auch in der Beraterschaft – zu rechnen sein wird. So ist für die Frage der Verjährung eine Klarstellung durch den Gesetzgeber oder die Gerichte zu wünschen.
In Selbstanzeigefällen ist wegen des Vollständigkeitsgebots ein besonderes Augenmerk auf die Berechnung der Verjährung z...