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IWB Nr. 4 vom Seite 137

Folgen des „JStG 2018“ für ausländische Immobilieninvestoren

Sven Behrends und Dr. Andreas Röck

[i] Ausführlicher Beitrag s. Seite 147 Seit dem sind Gewinne von Steuerausländern aus der Veräußerung von ausländischen Kapitalgesellschaftsanteilen in Deutschland ertragsteuerpflichtig, sofern das Gesellschaftsvermögen in den 365 Tagen vor der Veräußerung zu irgendeinem Zeitpunkt zu mehr 50 % unmittelbar oder mittelbar aus unbeweglichem Vermögen bestand. Diese Gesetzesänderung wirft noch Fragen auf.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Anlass und Ziel der Gesetzesänderung

[i]Erweiterung des Katalogs beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte gem. § 49 EStGDem Positivkatalog in § 49 EStG kommt große Bedeutung zu. Die Neuregelung des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. cc EStG macht die Besteuerung von Anteilsveräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften möglich, auch wenn kein Sitz bzw. keine Geschäftsleitung im Inland existiert, sofern der Wert der verkauften Anteile zu mehr als 50 % auf inländischem unbeweglichem Vermögen beruht. Die Ermittlung der Quote des inländischen unbeweglichen Vermögens am Gesamtvermögen erfolgt auf Basis der Buchwerte, mit denen die aktiven Wirtschaftsgüter der Gesellschaft im betreffenden Zeitpunkt anzusetzen gewesen wären.

[i]Deutschland erweitert sein Besteuerungsrecht in Anpassung an das OECD-MA 2017Deutschland orientiert sich bei der Verhandlung seiner DBA grds. an Art. 13 Abs. 4 OECD-MA. Dessen Neufassung 2017 wurde um einen 365-Tage-Prüfzei...

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